Im Vordergrund sind 2 Hände zu sehen bei einem Handschlag. Im Hintergrund sind "regnende" 100$ Scheine zu sehen.

Vor einigen Jahren hatte die EU geplant, ein Gesetz zum „Einheitlichen EU-Kaufrecht“ zu installieren. Dieses Projekt ist gescheitert, so dass es bis heute keine gemeinsamen Rechtsregeln für EU-weit getätigte Kaufgeschäfte gibt – stattdessen hat jedes EU-Land sein eigenes Kaufrecht / Kaufgesetz.

Neu ist seit Anfang Dezember 2018, im Rahmen einer Richtlinie einige Regeln zum Kaufrecht zu harmonisieren. Seit dem 03. Dezember 2018 liegt der Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenhandels vor. Die hier gefassten Regelungsvorschläge bauen inhaltlich auf die bislang geltende Verbrauchsgüterkaufrichtlinie auf, unterscheiden sich aber in einigen wesentlichen Punkten von dieser. So soll nur eine punktuelle Harmonisierung bestimmter verbraucherschützender Elemente des Vertragsrechts erfolgen, vor allem Beweislastregeln, Anforderungen an die Vertragsgemäßheit der Ware und Gewährleistungsrechte des Käufers.

Wenngleich ein großer Anteil des grenzüberschreitenden Handels in der Union auf den Online-Warenhandel entfällt, behindern Unterschiede im nationalen Vertragsrecht sowohl Einzelhändler, die Kanäle des Fernabsatzes nutzen, als auch klassische Einzelhändler und hindern sie an einer grenzüberschreitenden Ausweitung ihrer Tätigkeit. Um gleiche Ausgangsbedingungen für alle Unternehmen, die Waren an Verbraucher verkaufen, zu schaffen, soll diese Richtlinie künftig alle Absatzkanäle, also den stationären wie auch den Online Handel, erfassen.

(Januar 2019, CB)