Ausfuhr&shyMprozesse optimieren – Zollangelegen­heiten vereinfachen

Heutzutage muss alles schnell gehen, auch Warenlieferungen sollen am besten direkt nach Geschäftsabschluss versendet werden und natürlich einen Tag später beim Käufer auf dem Hof stehen. So günstig wie möglich, versteht sich. Oftmals ist die Zollabfertigung leider dafür verantwortlich genau diese Warenlieferungen zu verzögern. Verzögerungen sind häufig dadurch begründet, dass geprüft werden muss, ob auch sämtliche Vorschriften eingehalten worden sind. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, wie Sie diese notwendigen Sicherheitsmaßnahmen vorab erfüllen und damit wertvolle Zeit einsparen können.

Vereinfachungen nutzen und profitieren

Doch wie können Sie dafür sorgen, dass die Zollabfertigung Ihre Lieferungen nicht abbremst? Es gibt eine Handvoll an Möglichkeiten, die Ihnen für diesen Zweck zur Verfügung stehen. Im weiteren Verlauf dieses Beitrages werden wir auf jede davon im Genaueren eingehen. Jede dieser Möglichkeiten bietet Ihnen variierende Grade an Vereinfachungen. Allerdings gilt hier ganz klar, wie in vielen Dingen im Leben, je mehr Sie geben desto mehr bekommen Sie auch. Wir erklären Ihnen bei jeder Methode, welche Voraussetzungen es gibt und was genau Ihnen diese Vereinfachung eigentlich im Tagesgeschäft bringt. Genug philosophiert, lassen Sie uns gleich loslegen!

1. GESTELLUNG AUSSERHALB DES AMTSPLATZE

Die einfachste Möglichkeit Ihre Ausfuhr zu beschleunigen, ist das Gestellen außerhalb des Amtsplatzes. Das bedeutet vereinfacht gesagt: Kein lästiges Anstehen mehr an der zuständigen Zollstelle, sondern ganz entspannt den Zoll zu sich kommen lassen. Bei der Gestellung außerhalb des Amtsplatzes können Sie vorher beantragen, dass die Ware z.B. auf dem eigenen Unternehmensgelände gestellt wird und auch in das Ausfuhrverfahren überführt wird. Klingt ganz einfach und ist es auch. Sie müssen nur einige kleine Dinge beachten.
  • Es könnten Kosten anfallen bei der Kontrolle vor Ort. Fährt der Zoll tatsächlich zu Ihnen hinaus und schaut sich die Ware an, stellt er dies in Rechnung.
  • Die Gestellung außerhalb des Amtsplatzes muss bei jeder Anmeldung neu beantragt werden.
  • Sie müssen die Anträge rechtzeitig stellen. Das heißt, der Antrag muss spätestens 2 Stunden vor Dienstschluss am Tag vorher abgegeben werden.
  • Dem Zoll muss ein großzügiges Zeitfenster innerhalb der Dienstzeiten gegeben werden, um sich die Ware vor Ort anzuschauen. In der Regel, von mindestens 2 Stunden.

2. VEREINFACHTES VERFAHREN AUSFUHR

Dieses Verfahren bietet Ihnen starke Vereinfachungen sowie attraktive Zeitersparnisse an. Es lohnt sich vor allen Dingen für Unternehmen, die oft die gleichen Waren (und somit auch gleiche Warennummern haben) ausführen. Nebst dem umfangreichen Fragebogen, der für die Bewilligung beantwortet werden muss, ist auch der Warenkreis zu benennen. Auch die regelmäßige Nutzung muss gegeben sein. Eine Voraussetzung für dieses Verfahren ist die Gewähr der korrekten Abwicklung. Klingt erst einmal viel und kompliziert, doch sobald Sie die Bewilligung Ihres zuständigen HZA’s haben wird es sich lohnen. Sie sind meistens unabhängig von der Lage und der Öffnungszeiten des jeweiligen Binnenzollamtes, da die Waren grundsätzlich entweder automatisch oder nach Fristablauf zur Ausfuhr überlassen werden. Die Überlassung der Ware erfolgt nämlich elektronisch und meistens vollkommen automatisiert. Hierdurch entfällt natürlich auch die körperliche Gestellung der Waren. Wieviel Zeit und auch Kosten für einen möglicherweise notwendigen Multistopp Ihnen hiermit erspart wird, können Sie sich wahrscheinlich denken. Zur Beantragung geht es hier.

3. ZUGELASSENER WIRTSCHAFTSBETEILIGTER – AEO

Es gibt den AEO in drei verschiedenen Ausführungen:
  • AEO C = AEO Bewilligung „Zollrechtliche Vereinfachung“
  • AEO S = AEO Bewilligung „Sicherheit“
  • AEO F (AEO C & AEO S kombiniert) = „Zollrechtliche Vereinfachung & Sicherheit“
Der Status des AEO kann Ihnen in vielen Hinsichten weiterhelfen und Ihre Abwicklung vereinfachen. Zum einen sind die Bewilligungsvoraussetzungen für viele Vereinfachungen teilweise die gleichen Kriterien wie beim AEO C, so dass Sie diese sozusagen nur „einmal“ erfüllen müssen. Zum anderen setzen viele Verfahren & Vereinfachungen den Status des AEO C voraus. Sollten Sie also eine Vereinfachung beantragen dessen Voraussetzungen sich mit dem des AEO C decken, werden diese nicht erneut geprüft und direkt bewilligt. Inhaber einer AEO S Bewilligung müssen bei einer Vorabanmeldung oder einer Wiederausfuhranmeldung nur die minimalen geforderten Angaben machen, was die ganze Sache natürlich erheblich beschleunigt und vereinfacht. Außerdem werden bei Unternehmen mit AEO Status weniger häufig Prüfungen von Waren oder Unterlagen vorgenommen. Sollte es nun doch einmal dazu kommen, werden Sie vorrangig behandelt um eine schnelle Abwicklung zu garantieren. Es gibt sogar Drittländer, die durch Abkommen den AEO Status gegenseitig anerkennen. Hierzu gehören:
  • Schweiz
  • Norwegen
  • Japan
  • Vereinigte Staaten von Amerika
  • China
Die genauen Vorteile können Sie aus den jeweiligen Abkommen entnehmen. Das Wesentliche ist, dass Sie mit reduzierten Kontrollen und Sicherheitsmaßnahmen rechnen können. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass Sie dem gegenseitigen Datenaustausch zugestimmt haben. Der AEO Status bringt auch noch einige Vorteile mit sich, die vielleicht auf den ersten Blick nicht erkennbar sind. Durch die nötige Prozessoptimierung der internen Kontrollmechanismen ergeben sich:
  • weniger Diebstähle
  • weniger ungeklärte Verluste von Waren
  • weniger Verspätung im Versand
  • weniger Sicherheitszwischenfälle
  • eine bessere Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern
Außerdem ist der AEO Status innerhalb der EU eine Art „Gütesiegel“ und kann Ihnen hierdurch Wettbewerbsvorteile verschaffen. Wie Sie sehen, es lohnt sich auf jeden Fall für Sie. Die ZOBA GmbH ist übrigens Deutschlands erster zertifizierter AEO. Wir haben auf diesem Gebiet dementsprechend bereits viel Erfahrung und können Ihnen natürlich bei Ihren eigenen Anträgen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Worauf warten Sie also noch?

Mit den drei von uns vorgestellten Möglichkeiten haben Sie genug Werkzeuge um Ihre Ausfuhrprozesse zu optimieren. Nun liegt es an Ihnen herauszufinden, welches Werkzeug am besten für Ihre individuelle Situation zu geschnitten ist. Sollten bei Ihnen Unsicherheiten auftreten, stehen wir Ihnen natürlich bei Fragen gerne zur Seite. Unterschätzen Sie nicht die Auswirkung dieser Vereinfachung auf Ihr Tagesgeschäft und fangen Sie noch heute an sich entscheidende Schritte von Ihrer Konkurrenz abzusetzen. Mit dem richtigen Partner an Ihrer Seite ist auch die Beantragung komplizierterer Vereinfachungen kein Problem! optimize simplify profit 1 e1604485430296 – Häufigkeit von Zollprüfungen verringern