Im Comicstyle eine mit Handschelle an einem Dollarschein daneben ist eine Lupe

Was sind Ihre Aufgaben?

Bereits vor der Geschäftsanbahnung ist es wichtig zu prüfen, ob Ihr potenzieller Geschäftspartner auf einer Sanktionsliste oder einer Anti-Terror-Liste aufgeführt ist. Dabei ist es unerheblich, ob Ihr Unternehmen im internationalen oder nationalen Bereich aktiv ist. Jedes wirtschaftlich tätige Unternehmen in der EU ist zu dieser Prüfung gesetzlich verpflichtet.
Bei einer Übereinstimmung, darf das Unternehmen keine Warenlieferung, Dienstleistung oder sonstige finanzielle Zuwendung erhalten.

Verstöße können folgende juristische Konsequenzen haben:

  • Bußgelder in beachtlicher Höhe
  • Freiheitsstrafen (bis zu 5 Jahre)
  • Entzug des AEO-Zertifikats (Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter)
  • Schadensersatzansprüche
  • Einfrieren des Unternehmensvermögens
  • Untersagung des Gewerbes

UNSER WEG FÜR IHRE AUSSENWIRTSCHAFTLICHE RECHTSSICHERHEIT

Für die Geschäftsführung ist die Einhaltung von Vorschriften besonders bedeutsam, da diese persönlich haftet.

Doch wie und im welchem Umfang sollte eine Prüfung stattfinden?
Eine einmalige Prüfung ist nicht ausreichend, es ist viel mehr ein kontinuierlicher Prozess.
Der Gesetzgeber sagt lediglich, dass die Prüfung „regelmäßig“ stattfinden soll.

Insbesondere weil die Sanktionslisten laufend aktualisiert werden, ist eine Prüfung vor jedem Vorgang sinnvoll.

Infolgedessen, ist dies keine Aufgabe mehr, die ein einzelner Mitarbeiter manuell durchführen kann und es bietet sich eine automatisierte Lösung an.

Wir bieten Ihnen folgende Möglichkeiten:

  • Prüfung in Echtzeit bei jedem Vorgang
  • Gesammelte Prüfung des gesamten Kunden- und Mitarbeiterstammes
  • Prüfung gegen über 300 Sanktionslisten gleichzeitig
  • Prüfung mit einer einzigartigen Logik um verschiedene Schreibweisen abzufangen
  • Prüfung über ftp und/oder per Webservice

Und zu all diesen Möglichkeiten, steht Ihnen unser Expertenteam für Fragen zu Ihrer Complianceprüfung zur Verfügung.

(29.07.2019; ND)