Bereits im letzten Newsletter haben wir Sie über die Veröffentlichung der überarbeiteten Leitlinien zur Entwaldungsverordnung (EUDR) informiert.

Nun berichtet die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) über eine geforderte Verschiebung des Anwendungszeitpunkts um ein weiteres Jahr, da viele Probleme in der praktischen Umsetzung für die Unternehmen noch ungelöst seien.

Ursprünglich sollten die Sorgfaltspflichten aus der EUDR bereits ab Ende 2024 angewendet werden. Jedoch waren die technischen und praktischen Voraussetzungen für eine rechtssichere Anwendung zu der Zeit noch nicht gegeben, sodass es aus der Wirtschaft und von Verbänden starke Proteste gab. Aufgrund dessen verschob die EU-Kommission den Geltungsbeginn um zwölf Monate auf den 30. Dezember 2025. Nun hat die EU-Umweltkommissarin Jessika Roswall den Vorsitzenden des Umweltrates und des Umweltausschusses des Europaparlaments eine erneute Verschiebung um weitere zwölf Monate vorgeschlagen, sodass dann eine Anwendung ab dem 30. Dezember 2026 erfolgen würde.

Details können Sie dem Bericht des DIHK entnehmen:

https://www.dihk.de/de/themen-und-positionen/wirtschaftspolitik/umwelt/die-eu-entwaldungsverordnung-was-auf-die-unternehmen-zukommt-135850

 

Tipp:
Das Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) bietet einen Newsletter zum Thema EUDR an:
https://www.ble.de/DE/Themen/Wald-Holz/Entwaldungsfreie-Produkte/Newsletter/Newsletter_node.html
Im aktuellen Newsletter wird auch über die vorgeschlagene Verschiebung berichtet.

Quelle: Deutsche Industrie- und Handelskammer (https://www.dihk.de/de)

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