Die Europäische Union hat die Möglichkeit einen Antidumpingzoll auf Einfuhrwaren zu erheben, deren Preis gedumpt und damit deutlich niedriger als der Preis vergleichbarer Waren ist. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn einige Länder Produkte im Übermaß subventionieren und damit den Wettbewerb verzerren.
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/780 der Kommission vom 16. April 2025 wird ein vorläufiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Kettenplatten aus Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeführt.
Die einzelnen Beschaffenheitsmerkmale und auch der KN-Code der betroffenen Ware sind in Artikel 1 der Verordnung aufgelistet. Erfüllt Ihre Einfuhrware die Voraussetzungen, wird – zusätzlich zum regulären Drittlandzollsatz – ein Antidumpingzoll bei der Einfuhr erhoben.
Beachten Sie bitte, dass unterschiedliche Antidumpingzollsätze abhängig von der Beschaffenheit der Ware eingeführt werden. Diese betragen zwischen 50% und 62,5% auf den Nettopreis frei Grenze der Union.
Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union (https://eur-lex.europa.eu)