Die Generalzolldirektion informiert in diversen ATLAS-Infos zu ganz unterschiedlichen Themenbereichen. Wir geben Ihnen einen kurzen Überblick: 

  • ATLAS-Info 0769/25: Hinweise zur korrekten Anmeldung zum Wer „20300 – Export im Versandverfahren“ 

Da viele Fehlermeldungen durch die Angabe des Wertes in der Datengruppe „ZUSÄTZLICHE INFORMATION“ auf Nutzerseite entstanden, wird auf weitere Details hingewiesen:

  • Bedeutung des Wertes:

Alle Förmlichkeiten des Ausfuhrverfahrens sind erfüllt, die Ware darf die EU verlassen.

  • Hinweise zur Anmeldung:

Die Angabe hat auf Ebene der Einzelsendung oder Warenposition zu erfolgen. Bei Angabe zur Einzelsendung gilt der Wert ebenso für alle Warenpositionen.

Eine Angabe des Wertes ist nur bei Bezug auf eine vorangegangen Ausfuhranmeldung (Vorpapier – Code N380) notwendig oder wenn Unionsware anderweitig aus einem Mitgliedstaat in ein Drittland verbracht wird (beispielsweise bei Kleinsendungen unter 1.000€ Wert, für die keine elektronische Ausfuhranmeldung zwingend erforderlich ist). Zudem kann auch auf einen vorherigen Versandvorgang Bezug genommen werden, welcher auf einen Ausfuhrvorgang oder eine Handelsrechnung referenziert. Folgende weitere Codierungen zum Vorpapier sind daher ebenfalls zulässig:

  • N380 – Handelsrechnung
  • N820 – Versandanmeldung T
  • N821 – Versandanmeldung T1
  • N822 – Versandanmeldung T2
  • N952 – Carnet TIR
  • 9ZZZ – Sonstige

Weitere Details zu unterschiedlichen Konstellationen sind der ATLAS-Info zu entnehmen.

  • ATLAS-Info 0771/25: Allgemeine Hinweise zur Anmeldung von Codierungen für fluorierte Treibhausgase (F-Gas) und ozonabbauende Stoffe (ODS) – Bereich: Versand

Mit der vergangenen ATLAS-Info 0742/25 wurde bereits angekündigt, dass eine ATLAS-Info zum Versandverfahren folgen wird. Diese wurde nun veröffentlicht.

Die ATLAS-Info verweist darauf, dass die Verordnungen über fluorierte Treibhausgase und Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, auch beim Versandverfahren Anwendung finden und gibt anzumeldende Codierungen auf. Diese können als Unterlage angelegt oder mit einer Angabe im Feld „sonstiger Verweis“ angemeldet werden. Obligatorische Codierungen sind in der tabellarischen Auflistung gekennzeichnet und Erläuterungen wurden ergänzend aufgenommen.

Die ATLAS-Infos können Sie auf der Seite der Zollverwaltung im Bereich der Teilnehmerinformationen herunterladen:

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/ATLAS/ATLAS-Publikationen/Teilnehmerinformationen/teilnehmerinformationen_node.html

Quelle: Generalzolldirektion (https://www.zoll.de/DE/Home/home_node.html)

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