Bereits im letzten Newsletter haben wir Sie ausführlich über das Inkrafttreten des revidierten Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzregeln zum 1. Januar 2025 und die neuen Übergangsregeln, die seit dem 1. Januar 2025 gelten informiert. Welchen Status (C, R, CR) der jeweilige Vertragsstaat innehat, können Sie der Matrix entnehmen.  

Nun wurde im Amtsblatt der EU die aktualisierte Fassung der Matrix veröffentlicht

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:C_202500465

Diese ersetzt die vorherige Version vom 30. Dezember 2024.

Über die notwendigen Angaben in der Zollanmeldung und die mit der Zollabwicklung zusammenhängenden Unterlagenerfordernisse informiert die Generalzolldirektion im Rahmen der 2. Aktualisierung mit der ATLAS-Info 0718/25.

Hinweis: Da hier eine hohe Dynamik herrscht, ist es empfehlenswert sich stetig über den aktuellen Stand der Verhandlungen und die Anwendbarkeit der jeweiligen Regeln zu informieren. Die Schweizer Zollverwaltung informiert auf ihrer Internetseite regelmäßig über die neuesten Entwicklungen: https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home/themen/ursprungsregeln-revidiertes-pem-uebereinkommen.html    

Weitere Details können Sie der Fachmeldung der Zollverwaltung entnehmen: 

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Warenursprung-Praeferenzen/WuP_Meldungen/2024/wup_regionales_uebereinkommen_2.html

 

Quelle: Generalzolldirektion (https://www.zoll.de/DE/Home/home_node.html), Amtsblatt der Europäischen Union (https://eur-lex.europa.eu)