Die Europäische Union hat die Möglichkeit einen Antidumpingzoll auf Einfuhrwaren zu erheben, deren Preis gedumpt und damit deutlich niedriger, als der Preis vergleichbarer Waren ist.

Nun wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2024/1666 der EU-Kommission vom 6. Juni 2024 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls im Anschluss an eine Auslaufüberprüfung im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Betroffen sind Einfuhren von Kabeln und Seilen aus Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China.

Die vollständige Verordnung können Sie im Amtsblatt der EU einsehen: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32024R1666

Die betroffene Ware und der dazugehörige KN-Code werden in Artikel 1 der Verordnung aufgelistet. Erfüllt Ihre Einfuhrware die Voraussetzungen, wird – zusätzlich zum regulären Drittlandzollsatz – ein Antidumpingzoll bei der Einfuhr erhoben. Die Höhe richtet sich dabei nach Absatz 2 und kann maximal 60,4 % betragen.

Der Antidumpingzoll wird ausgeweitet auf aus Marokko und der Republik Korea versandte Kabel und Seile aus Stahl, ob als Ursprungserzeugnisse aus diesen Ländern angemeldet oder nicht (vgl. Artikel 1 Abs. 3 der Verordnung).

Hinweis:
Einige südkoreanische Hersteller sind von der Maßnahme ausgenommen. Die Auflistung mit den dazugehörigen Zusatzcodes finden Sie ebenfalls in Artikel 1 Abs. 3 der Verordnung.

Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union (https://eur-lex.europa.eu)

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