In unserem Newsletter vom 5. Juli 2023 haben wir bereits darüber berichtet, dass die Verhandlungen über ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) zwischen der EU und Kenia politisch abgeschlossen sind. Hauptziel des Abkommens ist die Liberalisierung des Handels zwischen der EU und Kenia. Dabei sieht das WPA einen asymmetrischen Abbau von Zöllen vor, sodass alle Waren (außer Waffen) aus Kenia beim Import in die EU sofort nach Anwendung des Abkommens ohne Zölle oder Quoten auf den EU-Markt gelangen können. Kenia hingegen wird seinen Markt nur schrittweise für Importe aus der EU öffnen und dabei von Übergangsfristen profitieren. Darüber hinaus kann Kenia sensible Produkte von der Liberalisierung ausschließen.

Nun hat die EU-Kommission in einer Pressemitteilung berichtet, dass die beiden Partner – EU und Kenia – das Handelsabkommen in Nairobi unterzeichnet haben. Bevor das Abkommen schließlich in Kraft treten kann, wird es nun noch dem Europäischen Parlament zur Zustimmung übermittelt.

Die ausführliche Pressemitteilung können Sie auf der Internetseite der EU-Kommission einsehen:

https://germany.representation.ec.europa.eu/news/eu-und-kenia-unterzeichnen-wirtschaftspartnerschaftsabkommen-2023-12-18_de

 

Quelle: Europäische Kommission (https://commission.europa.eu/index_de)

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