Ein Schaubild zum Thema Zollschulungen

Darum sind regelmäßige Schulungen wichtig, wenn Sie im Zollbereich tätig sind!

Die wichtigsten Fragen:

Warum ist Fort- und Weiterbildung wichtig?
Welche Möglichkeiten zur Fortbildung gibt es?
Welche Konsequenzen kann ein fehlender Schulungsplan haben?

Wollen Sie als Unternehmen Ihre Waren über die Grenzen der Europäischen Union hinaus vertreiben, müssen Sie neben deutschen, auch europäische und teilweise internationale Gesetze und Vorschriften in Ihrem Arbeitsalltag beachten. Ein fundiertes Wissen im Bereich des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts ist hier also unerlässlich. Nur so können Sie einerseits die unternehmerischen Zielvorgaben optimal erfüllen – Stichwort: Einsparpotenziale – aber auch andererseits den rechtlichen Anforderungen der Zollbehörden gerecht werden. Warum ist Fort- und Weiterbildung wichtig? Es gibt viele gute Gründe sich im Bereich des Zoll- und Außenwirtschaftsrecht stets auf dem Laufenden zu halten. Hier eine kleine Auswahl:
  1. Bewilligungen der Zollverwaltung
Sollen Waren im- oder exportiert werden ist hierfür die Einhaltung eines bestimmten zollrechtlichen Abfertigungsverfahrens erforderlich. Hierzu gehört unter anderem die Gestellung der Ware am Amtsplatz der Zollstelle und die Abgabe einer Standardzollanmeldung. Grundsätzlich müssen Sie als Zollanmelder nicht im Besitz besonderer zollrechtlicher Bewilligungen sein, wenn Sie Ihre Waren im Standardverfahren abfertigen lassen wollen. Jedoch bietet Ihnen das Zollrecht zahlreiche Möglichkeiten unternehmensinterne Prozesse zu optimieren, um so Kosten zu senken. Neben den besonderen Zollverfahren (Versand, Verwendung, Veredelung, Lagerung), die klassischerweise zur Prozessoptimierung genutzt werden, gibt es auch Vereinfachungen im Bereich der Abgabe der Zollanmeldungen (Vereinfachte Zollanmeldung (VAV), Anschreibung in der Buchführung (ASV)) und der einzelnen Verfahren (Zugelassener Empfänger, Zugelassener Versender, Zugelassener Ausführer etc.). Die Nutzung dieser Verfahren und Verfahrensvereinfachungen führt im Endeffekt zu einem optimalen Prozessablauf und damit häufig zu einem nicht unerheblichen Wettbewerbsvorteil gegenüber der Konkurrenz. Um die besonderen Zollverfahren oder auch andere Vereinfachungen regelmäßig nutzen zu können, benötigen Sie eine förmliche Bewilligung Ihres zuständigen Hauptzollamts. Hier wird häufig mittels Fragebogen für zollrechtliche Vereinfachungen (Teil V) die praktische Befähigung der Mitarbeiter in der Zollabteilung abgefragt. Auch eine Bewilligung als Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO) kann Ihnen Vorteile bringen: Sie erhalten Erleichterungen bei sicherheitsrelevanten Kontrollen, Vereinfachungen werden schneller bewilligt und Sie gelten für potenzielle Kunden als besonders zuverlässig. Im Rahmen des Bewilligungsverfahrens müssen Sie hier jedoch auch die praktische oder berufliche Befähigung nachweisen. Das bedeutet, dass die im Unternehmen mit Zollangelegenheiten betrauten Mitarbeiter nachweislich über eine mindestens dreijährige praktische Erfahrung im Zollbereich verfügen müssen oder alternativ eine zollrechtliche Ausbildung abgeschlossen haben.
  1. Genehmigungen im Außenwirtschaftsverkehr
Benötigen Sie für Ihre Ausfuhr eines Rüstungs- oder Dual-Use-Guts eine Genehmigung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), stehen auch hier neben einigen sachlichen Voraussetzungen die persönlichen Voraussetzungen beim Erteilungsverfahren im Fokus. Insbesondere wird hier auf die Zuverlässigkeit des Antragstellers abgestellt. Es muss nachgewiesen werden, dass nur sachkundige und persönlich zuverlässige Mitarbeiter mit den zoll- und exportkontrollrechtlichen Aufgabenbereichen betraut werden. Auch die Weiterbildungsmöglichkeit für diese Mitarbeiter wird hier thematisiert.
  1. Fachpersonal binden
Bedingt durch die anhaltende Digitalisierung, den Übergang zu einer möglichst klimaneutralen Wirtschaft und auch die Corona-Pandemie befindet sich die Arbeitswelt derzeit in einer starken Entwicklung. In Zeiten des Fachkräftemangels ist daher auch die Bindung von gutem und fähigem Personal für Unternehmen ein wichtiger Punkt. Durch das Angebot von Weiterbildungsmöglichkeiten können Sie als Arbeitsgeber sich abheben und neue Mitarbeiter gewinnen. Bereits angestelltem Personal können Sie so Perspektiven zur beruflichen Entwicklung bieten. Welche Möglichkeiten zur Fortbildung gibt es? Wie sie sich weiterbilden oder welche Angebote Sie Ihren Mitarbeitern zur Verfügung stellen, ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie können an offenen Veranstaltungen der unterschiedlichen Seminaranbieter teilnehmen oder für Ihre Mitarbeiter eine Inhouse-Schulung organisieren. Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie die Bedeutung eines geeigneten Schulungsplans nicht unterschätzen.

Hinweis:
Als starker Partner an Ihrer Seite hat die ZOBA Zollberatung und Abwicklung GmbH seit Februar 2023 einen eigenen Schulungsbereich. So können wir Sie ganzheitlich unterstützen.

Gern möchten sich die Kolleginnen Sarah Meyer (Organisation und Marketing) und Nora Grubert (ehemalige Zöllnerin und Referentin) persönlich bei Ihnen vorstellen!
Daher laden wir Sie zu unserer KOSTENLOSEN Veranstaltung ein. Wir freuen uns auf Sie!
https://zoba.javis.de/onlineregistration/61

Welche Konsequenzen kann ein fehlender Schulungsplan haben?

Die Zuverlässigkeit eines Unternehmens ist von fundamentaler Bedeutung. Beurteilen die zuständigen Behörden Ihren Betrieb als unzuverlässig kann das schwerwiegende Folgen haben. Bestehende Bewilligungen können ausgesetzt oder sogar widerrufen werden. Auch erteilte Ausfuhrgenehmigungen sind hiervon umfasst: Bei nachgewiesener Unzuverlässigkeit des Inhabers kann die Genehmigung widerrufen werden. Die Verlängerung von Vereinfachungen kann versagt werden. Das hätte gravierende Auswirkungen auf Ihre innerbetrieblichen Prozessabläufe.

Ein fortlaufender Weiterbildungsnachweis kann darüber hinaus auch in der straf- und bußgeldrechtlichen Beurteilung von Verstößen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht wichtig sein.

Fazit

Bedingt durch andauernde Reformen befindet sich das Zoll- und Außenwirtschaftsrecht in einem stetigen Wandel. Daneben führen aktuelle Sicherheitsaspekte oder globale Handelsstreitigkeiten zu Neuerungen, die in der täglichen Zollpraxis berücksichtigt werden müssen. Darüber hinaus stellt die Zollverwaltung immer höhere Anforderungen an Wirtschaftsbeteiligte. Das gilt insbesondere für den Bereich der Zollkompetenz im Unternehmen. Aber auch funktionierende interne Kontrollprogramme (IKP) der Zoll- und Exportkontrollprozesse rücken immer mehr in den Fokus der Behörden.

Wer als Zollverantwortlicher oder -fachkraft im grenzüberschreitenden Warenverkehr tätig ist, muss daher sein Wissen stets auf dem neuesten Stand halten, um einerseits die unternehmerischen Zielvorgaben und andererseits die Anforderungen der Behörden zu erfüllen.