EZT Online Einreihung Praxisbeispiel

Im letzten Teil unserer Beitragsserie  zum Elektronischen Zolltarif haben wir Ihnen gezeigt, wie Sie am besten vorgehen, wenn noch keine Zolltarifnummer für die Ware vorliegt und Sie die Einreihung der Ware in die Warennomenklatur selbst vornehmen müssen. Hierbei haben wir Ihnen den Aufbau und die Systematik des Elektronischen Zolltarifs (EZT), sowie die unterschiedlichen Einstellungsmöglichkeiten vorgestellt.

In diesem Beitrag wollen wir Ihnen nun anhand eines Beispielfalls zeigen, wie Sie bei der Einreihung am besten vorgehen.

Beispielsachverhalt

Eingeführt wird eine Thermosflasche bestehend aus Edelstahl und Kunststoff. Die Isoliereigenschaften werden durch vakuumisierte Doppelwände hervorgerufen. Sie ist zur Aufbewahrung von heißen oder auch kalten Getränken bzw. Flüssigkeiten bestimmt.

Für diese Ware wollen Sie eine passende Zolltarifnummer im EZT ermitteln.

Einreihung

Um eine Ware sicher in den EZT einzureihen gibt es eine sogenannte Einreihungssystematik. Gerade wenn man sich mit dem Thema der Einreihung von Waren in den Zolltarif erstmalig befasst, ist diese Systematik hilfreich.

In einem ersten Schritt sollte man sich im Rahmen einer Stoffsammlung wichtige Besonderheiten der einzureihenden Ware notieren:

Aus welchen Stoffen besteht die Ware?

Welchen Verwendungszweck erfüllt sie?

Gibt es weitere Besonderheiten? Handelt es sich beispielsweise um unvollständige Waren oder gar Teile oder Zubehör?

Für den Beispielsachverhalt bleibt festzuhalten, dass es sich um eine Thermosflasche handelt, deren Zweck die Aufbewahrung von heißen oder kalten Getränken ist. Sie besteht aus Edelstahl (unedles Metall) und Kunststoff.

Anschließend ermittelt man mögliche Kapitel oder Positionen im EZT. Dabei ist der Wortlaut der Position maßgebend für die Frage, ob eine Ware in eine Position einzureihen ist oder nicht (vgl. Allgemeine Vorschrift 1). Haben Sie eine Ware, die aus mehreren Stoffen besteht, könnte diese unter Umständen in eine dieser Stoffpositionen eingereiht werden. Jede Ware erfüllt in der Regel aber auch einen bestimmten Zweck. Auch für diesen Verwendungszweck kann im EZT eine Position ermittelt werden.

Die Thermosflasche besteht aus unedlem Metall und Kunststoff. Damit könnte sie in den Abschnitt XV – Unedle Metalle und Waren daraus – oder in die Position 3924 – Geschirr, andere Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände, aus Kunststoffen – eingereiht werden. Weiterhin handelt es sich hierbei um eine Vakuum-Isolierflasche, die ebenso auf Grund des Verwendungszwecks in die Position 9617 einzureihen sein könnte.

Nun folgt eine Überprüfung der aufgelisteten möglichen Positionen: Stimmen die Eigenschaften der Ware und der Positionswortlaut hundertprozentig überein? Ist dem nicht so, können die betreffenden möglichen Positionen bereits von der Liste gestrichen werden. So minimieren Sie Ihre Auswahl und im Idealfall bleibt hier schon nur noch eine in Frage kommende Position im EZT übrig.

Für die Einreihung in den Abschnitt XV muss es sich bei der Thermosflasche um eine Haushaltsware aus unedlem Metall handeln. Die Ware besteht zumindest teilweise aus unedlem Metall und es handelt sich um eine Haushaltsware. Der Positionswortlaut ist erfüllt.

Ebenso kommt die Einreihung als Haushaltsartikel aus Kunststoff in die Position 3924 in Betracht. Die Ware besteht zumindest teilweise aus Kunststoff und es handelt sich um einen Haushaltsartikel. Der Positionswortlaut ist erfüllt.

Bleibt noch die Einreihung als Vakuum-Isolierflasche in die Position 9617. Auch dieser Positionswortlaut wird durch die vorliegende Ware erfüllt.

Damit kommen für die Einreihung sowohl der Abschnitt XV, als auch die Position 3924 (Ware aus Kunststoff) oder Position 9617 (Vakuum-Isolierflasche) in Betracht.

Am Ende müssen Sie sich für eine Position entscheiden. Hier helfen die Anmerkungen zu den Abschnitten und Kapiteln. Diese enthalten in der Regel sogenannte Ausweisungsanmerkungen, die bestimmte Waren aus dem Kapitel verweisen. Die einzureihende Ware darf aus dem von Ihnen avisierten Kapitel nicht ausgewiesen werden! Die Anmerkungen sollten Sie also bei jeder Einreihung prüfen!

Tipp:
Häufig geben Anmerkungen auch schon besondere Einreihungsanweisungen vor, die Sie in jedem Fall beachten sollten. Sie erreichen die jeweiligen Anmerkungen über einen blauen Link unterhalb der Abschnitts- oder Kapitelüberschrift.

Für die Thermosflasche geben die Anmerkung 2 z) zu Kapitel 39 und die Anmerkung 1 m) zu Abschnitt XV jeweils eine Ausweisung für Waren des Kapitels 96 (verschiedene Waren) vor. Das bedeutet für die Praxis: Kann die betreffende Ware in das Stoffkapitel oder in das Kapitel 96 eingereiht werden, kommt sie eben nicht in das Stoffkapitel.

Die Anmerkung 1 zu Kapitel 96 hingegen, enthält keine Ausweisung. Daher ist die Thermosflasche in Position 9617 einzureihen.

Haben Sie die vierstellige Position im EZT gefunden, ist abschließend eine Einreihung in die Unterposition erforderlich. In der Praxis stellt sich das Herausfinden der Unterposition meist leichter dar, als das finden des richtigen Vierstellers.

Die Thermosflasche ist als Vakuum-Isolierflasche in die Codenummer 9617 0000 00 0 einzureihen.

Ausblick:

Im nächsten Teil der Beitragsreihe werden wir Ihnen Hilfsmittel vorstellen, die Ihnen die Einreihung Ihrer Waren in den Elektronischen Zolltarif erleichtern sollen.