Vorübergehende Verwendung

A D E F G H I M P U V W

Definition
Die vorübergehende Verwendung ist ein Zollverfahren, das es ermöglicht, Waren vorübergehend zollfrei in das Zollgebiet der EU einzuführen, solange sie für einen bestimmten Zweck genutzt und anschließend wieder ausgeführt werden.

Hintergrund
Das Verfahren wurde entwickelt, um Unternehmen und Organisationen zu ermöglichen, Waren wie Ausrüstungen, Fahrzeuge oder Ausstellungsmaterialien temporär in ein Land zu bringen, ohne Einfuhrabgaben zu zahlen.

Anwendungsbereiche

  • Messen und Ausstellungen: Vorübergehende Einfuhr von Waren für Präsentationen
  • Sportveranstaltungen: Nutzung von Ausrüstung durch internationale Teams
  • Berufsausrüstung: Temporäre Verwendung von Werkzeugen und Maschinen

Vorteile

  • Keine Einfuhrzölle oder Steuern für temporär genutzte Waren
  • Vereinfachung der Zollabwicklung für vorübergehende Importe
  • Unterstützung internationaler Geschäfts- und Kulturveranstaltungen

Herausforderungen

  • Strenge Einhaltung der Rückführpflicht
  • Begrenzte Gültigkeitsdauer des Verfahrens
  • Umfangreiche Dokumentationsanforderungen

Beispiele
Ein Filmteam bringt Kameraausrüstung vorübergehend in die EU, nutzt das Verfahren der vorübergehenden Verwendung und führt die Ausrüstung nach Abschluss der Dreharbeiten wieder aus.

Zusammenfassung
Die vorübergehende Verwendung ist ein flexibles Zollverfahren, das Kosten spart und temporäre Importe erleichtert, jedoch klare Rückführungs- und Dokumentationsanforderungen stellt.