Passive Veredelung

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Definition
Die passive Veredelung ist ein Zollverfahren, das es Unternehmen ermöglicht, Unionswaren vorübergehend zur Verarbeitung oder Reparatur in Drittländer auszuführen und die daraus resultierenden Waren zollvergünstigt oder zollfrei wieder einzuführen.

Hintergrund
Dieses Verfahren wurde eingeführt, um die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu stärken, indem sie kostengünstige Verarbeitungs- und Reparaturmöglichkeiten außerhalb der EU nutzen können. Grundlage sind die Bestimmungen des EU-Zollkodexes.

Anwendungsbereiche

  • Reparaturen: Defekte Produkte werden in ein Nicht-EU-Land versendet und nach der Reparatur zurückgeführt
  • Veredelung: Verarbeitung von Rohstoffen oder Halbfertigwaren zu Endprodukten außerhalb der EU
  • Prototypen: Entwicklung und Test neuer Produkte in Drittstaaten.

Vorteile

  • Kostensenkung durch Nutzung preiswerter Verarbeitungsmöglichkeiten im Ausland
  • Steuerliche Vorteile bei der Wiedereinfuhr der veredelten Waren
  • Flexibilität für Unternehmen bei der Nutzung globaler Ressourcen

Herausforderungen

  • Strenge Nachweispflichten zur Ermittlung des Veredelungsgrades
  • Verwaltungstechnischer Aufwand bei der Überwachung durch die Zollbehörden
  • Begrenzung auf bestimmte Waren und Verarbeitungsvorgänge

Beispiele
Ein deutsches Unternehmen versendet in Deutschland gefertigte Stahlbauteile zur Beschichtung nach Serbien und importiert die veredelten Bauteile anschließend zollvergünstigt zurück.

Zusammenfassung
Die passive Veredelung bietet Unternehmen eine Möglichkeit, Kosten zu reduzieren und internationale Verarbeitungsmöglichkeiten zu nutzen, erfordert jedoch umfangreiche Nachweise und Dokumentation.