Definition
Gestellung bezeichnet die Mitteilung an die Zollbehörden, dass Waren für eine zollrechtliche Prüfung bereitgestellt werden. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil des Zollverfahrens bei Einfuhren.
Hintergrund
Die Gestellung wurde im Rahmen der Harmonisierung der Zollverfahren innerhalb der EU eingeführt. Ziel ist es, den Zollbehörden die Möglichkeit zu geben, die Waren physisch zu prüfen, bevor sie abgefertigt werden.
Anwendungsbereiche
- Importe: Bereitstellung von Waren für die Zollprüfung
- Zollverfahren: Abschluss der Zollanmeldung durch physische Kontrolle
- Transport: Überwachung der Warenbewegung
Vorteile
- Sicherstellung der Einhaltung zollrechtlicher Vorschriften
- Verhinderung illegaler Einfuhren
- Erhöhung der Transparenz im Zollprozess
Herausforderungen
- Zeitaufwand bei der Bereitstellung und Prüfung der Waren
- Kosten durch mögliche Verzögerungen im Transportprozess
Beispiele
Ein Spediteur meldet die Ankunft eines Containers im Hafen und stellt die Waren zur Zollprüfung bereit.
Zusammenfassung
Die Gestellung ist ein zentraler Schritt im Zollverfahren, der Transparenz und Sicherheit gewährleistet, jedoch zeitliche und organisatorische Herausforderungen mit sich bringen kann.