Definition
Freiverkehr bezeichnet den zollrechtlichen Status von Waren, die sich im Zollgebiet der EU befinden und dort ohne weitere zollrechtliche Einschränkungen verwendet oder gehandelt werden können.
Hintergrund
Der Begriff Freiverkehr wurde im Rahmen der Zollunion der EU eingeführt, um den freien Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten zu ermöglichen. Waren, die aus Drittländern stammen, erhalten diesen Status, wenn alle Einfuhrzölle und Steuern entrichtet wurden.
Anwendungsbereiche
- Binnenmarkt: Handel zwischen EU-Mitgliedstaaten ohne weitere Zollformalitäten
- Importe: Übergang von Waren aus Drittländern in den freien Verkehr
- Zollverfahren: Endgültige Abfertigung von Waren
Vorteile
- Freier Handel innerhalb der EU
- Keine weiteren Zollgebühren oder Einschränkungen
- Vereinfachte Warenbewegungen im Binnenmarkt
Herausforderungen
- Hohe Einfuhrabgaben, bevor Waren in den Freiverkehr übergehen
- Notwendigkeit, den zollrechtlichen Status nachzuweisen
Beispiele
Ein Unternehmen importiert Maschinen aus Japan und entrichtet die Einfuhrabgaben. Nach der Zollabfertigung erhalten die Waren den Status Freiverkehr und können innerhalb der EU frei gehandelt werden.
Zusammenfassung
Der Status Freiverkehr ermöglicht einen reibungslosen Warenhandel innerhalb der EU, setzt jedoch die Entrichtung aller relevanten Abgaben voraus.